Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Tandemflüge

Mit der Buchung bestätigt der Passagier, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung des Fluges durch den Passagier zustande. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, bleiben die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Pilot ist der Kommandant des Tandem-Gleitschirms, und der Passagier verpflichtet sich, seinen Anweisungen zu folgen.

Der Passagier bestätigt, dass er an keinen gesundheitlichen Problemen (psychischer oder physischer Art) leidet, die den sicheren Ablauf eines Tandemflugs mit einem Gleitschirm beeinträchtigen könnten.

Der Passagier ist sich bewusst, dass ein Tandemflug mit einem Gleitschirm mit Risiken verbunden ist. Beim Gleitschirm bilden zum Beispiel die Beine des Piloten und des Passagiers das Fahrwerk, was bei einer harten Landung oder einem abgebrochenen Start zu Verletzungen führen kann. Ausserdem kann das Risiko einer plötzlichen und unvorhersehbaren Einwirkung des Windes nicht ausgeschlossen werden. Das Unternehmen Les Artisans du vent und sein Pilot Maël Porret haben eine Haftpflichtversicherung über CHF 5 Mio. für nicht kommerzielle Flüge und über CHF 10 Mio. für kommerzielle Flüge abgeschlossen. Bei Personen- und Sachschäden, die der Passagier während eines Gleitschirmflugs erleidet, ist die Haftung des Unternehmens Les Artisans du vent und seines Piloten Maël Porret auf die Summe beschränkt, die der jeweiligen Flugart entspricht.

Minderjährige oder bevormundete Passagiere benötigen die Erlaubnis der Person, die die elterliche Sorge innehat, oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist diese Person zum Zeitpunkt des Fluges nicht anwesend, muss Les Artisans du vent und seinem Piloten Maël Porret vorab eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Die Termine für Tandemflüge werden im Voraus festgelegt, manchmal kurzfristig. Ein festgelegter Termin kann geändert werden, wenn die Wetterbedingungen oder organisatorische Gründe dies erfordern. Die endgültige Entscheidung, ob ein Flug durchgeführt werden kann, liegt allein beim Piloten.

Sagt der Passagier den Flug ab, obwohl er hätte durchgeführt werden können, gelten für die Rückerstattung des Flugpreises folgende Regeln:

Das Unternehmen Les Artisans du vent und sein Pilot Maël Porret haben für den Passagier eine Unfallversicherung abgeschlossen, deren Geltungsbereich auf die Schweiz beschränkt ist und deren maximale Deckungssumme für Heilungskosten CHF 100’000 beträgt. Die Leistungen aus dieser Unfallversicherung können in Anspruch genommen werden, sobald die Leistungen aus einer allfälligen Unfallversicherung des Passagiers ausgeschöpft sind. Die Leistungspflicht des Unternehmens Les Artisans du vent und seines Piloten Maël Porret für Ansprüche aus Unfallfolgen beschränkt sich auf die von der Versicherung im Rahmen des Tandemflugs gedeckten Leistungen und auf die Deckungssumme dieser Versicherung.

Der Pilot entscheidet, ob und wie Mobiltelefone und Kameras mitgenommen werden dürfen.

Bei allfälligen Streitigkeiten aus dem Tandemflug verzichten Passagiere aus den USA und Kanada ausdrücklich auf jeglichen Gerichtsstand in den USA oder in Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass weder das Unternehmen Les Artisans du vent noch sein Pilot Maël Porret einen Gerichtsstand in den USA oder in Kanada akzeptieren.

Für alle Streitigkeiten aus dem für den Tandemflug abgeschlossenen Vertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Unternehmens Les Artisans du vent in Fresens zuständig. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

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